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Kontinenzversorgung · Spina bifida
Stuhlentleerung bei Spina-bifida-Patienten

Die Querschnittlähmung der Spina-bifida-Patienten betrifft nicht nur die Nerven, die die Harnblase versorgen, sondern in der Regel auch die Darmentleerung, die von denselben Zentren im Rückenmark gesteuert wird.

Ist die Hemmung der Darmbeweglichkeit durch den Sympathikus ausgefallen, resultiert eine verstärkte Peristaltik (bei gleichzeitiger Störung des inneren Schließmuskels) mit unkontrollierten Darmentleerungen im Sinne einer Überlaufenkopresis, einem eher seltenen Phänomen.

Teilt man die Darmentleerungsstörungen nach der Höhe der Querschnittlähmung ein, ist beim autonomen "Reflexrektum" infolge Läsion oberhalb des sakralen Entleerungszentrums ("Upper Motor Neuron Lesion") für Blase und Enddarm der Anus spastisch eng, Stühle werden häufig in kleinen, harten Portionen unkontrolliert abgesetzt.

Bei der autonomen, schlaff gelähmten „Lower Motor Neuron Lesion“ mit Schädigungen im Bereich des sakralen Steuerungszentrums steht der Anus offen aufgrund der Lähmung des äußeren Schließmuskels. Der von lumbalen Fasern versorgte innere Schließmuskel ist zwar mehr oder weniger intakt, die Speicherfunktion des Enddarms ist aber weitgehend aufgehoben wegen des reflexhaften Erschlaffens des inneren Schließmuskels bei Füllung der Ampulle, sodass Stuhl unkontrolliert abgesetzt wird. Oft faltet sich der Enddarm wie eine Ziehharmonika zusammen, dadurch wird trotz des offenen äußeren Schließmuskels eine Verstopfung erzeugt.

Das Gefühl für den Füllungszustand der Ampulle, die Konsistenz des Inhalts (fest, flüssig, gasförmig) und den Stuhldrang fehlt Spina-bifida-Patienten unterschiedlich ausgeprägt. Von einigen Patienten wird Stuhldrang als unangenehm schmerzhaftes, schwer lokalisierbares Gefühl im Bauch wahrgenommen, oft von vegetativen Symptomen begleitet. Diese Wahrnehmungen können in ein Sauberkeitstraining integriert werden.

Ziel der Sauberkeitserziehung

Ziel der therapeutischen Bemühungen muss eine regelmäßige, ausreichende Stuhlentleerung (möglichst einmal pro 24 Stunden) sein, um ein Megakolon zu verhindern. Dabei sollte eine soziale Kontinenz angestrebt werden, um die Geruchsbelästigung und die vor allem bei weiblichen Patienten hohe Gefahr von Harnwegsinfektionen durch aufsteigende Stuhlkeime zu vermindern. Eine soziale Kontinenz kann frühestens ab dem dritten bis vierten Lebensjahr erreicht werden.