Hier erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt Ihre Bestellung bei uns aufgeben, wann diese bei Ihnen eintrifft, wie Sie sich in Notsituationen verhalten sollten, um schnell an Ihre benötigten Produkte zu gelangen und was auf einem richtig ausgefüllten Rezept stehen muss.
Damit wir Sie mit Produkten beliefern dürfen, benötigen wir ein gültiges Rezept. Lassen Sie sich bitte von Ihrem behandelnden Arzt rechtzeitig (rund 10 Tage bevor Sie die Hilfsmittel benötigen) ein Rezept über die von Ihnen benötigten Hilfsmittel ausstellen.
Gerne erstellen wir Ihnen eine Rezeptempfehlung für Ihren Arzt, diese erhalten Sie von Ihrem Außendienstbetreuer oder unserem Kundenservice.
Benötigen Sie jeden Monat die gleichen Produkte und Mengen, kann Ihnen Ihr Arzt eine Pauschalverordnung oder eine Dauerverordnung ausstellen. Wenn uns diese vorliegt, können Sie Ihre Produkte einfach telefonisch bei uns bestellen.
Ihrer Lieferung liegen standardmäßig zwei kostenlose Rückumschläge bei, in denen Sie uns Ihr Rezept portofrei zuschicken können.
Bitte kreuzen Sie auf der Rückseite des Rückumschlages stets an, ob das Rezept einer Neubestellung dient oder ob es für bereits erhaltene Ware gilt (z. B. bei der Krankenhaus-Entlassung oder wenn Sie uns Ihr Rezept vorab per Fax zugesendet haben).
Anschließend werfen Sie den Brief bitte in einen regulären Briefkasten der Deutschen Post. Bedenken Sie bitte, dass die Zustellung eines Rezeptes bis zu drei Werktage dauern kann.
Sobald uns Ihr Rezept vorliegt, wird Ihre Bestellung beauftragt und verschickt. In der Regel trifft Ihre Lieferung innerhalb von 1 bis 2 Werktagen nach Erhalt Ihres Rezeptes bei Ihnen ein. Der Versand erfolgt mit UPS. UPS stellt in der Regel von Montag bis Freitag die Lieferungen zu.
Hat Ihre Krankenkasse eine Pauschalverordnung oder eine Dauerverordnung genehmigt, so reicht ein Anruf, ein Fax oder eine eMail an unseren Kundenservice, um eine Lieferung der von Ihnen benötigten Hilfsmittel zu veranlassen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne vorliegendes gültiges Rezept keine Lieferung vornehmen können, da wir die erbrachten Leistungen dann nicht mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können.
Wenn Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden Ihre Ware.
Automatische Lieferinformation
Wenn Sie möchten, informieren wir Sie per SMS oder eMail, wenn die bestellte Ware unser Lager verlässt. Dann wissen Sie gleich, dass bei der Bestellung wieder alles glatt gegangen ist.
Und da die Lieferzeiten bei UPS sehr konstant sind, können Sie so auch schnell den zu erwartenden Liefertag ermitteln.
Wir benötigen für diesen Service natürlich entweder Ihre Mobil-Nummer oder eMail-Adresse. Bitte teilen Sie die entsprechende Information unserem Kundenservice mit, dann können Sie immer diesen besonderen Service nutzen.
Haben Sie keine Produkte mehr und Ihr Arzt ist nicht zu erreichen, können wir Ihnen eine Notversorgung senden. Diese enthält jeweils eine Verpackungseinheit Ihres Produktes, sie wird Ihnen helfen, 2 bis 3 Tage versorgt zu sein und in dieser Zeit ein Rezept zu besorgen.
Bitte reichen Sie das Rezept so schnell wie möglich nach, damit wir Ihnen die restlichen Produkte senden können.
Bitte tätigen Sie wirklich nur in Notsituationen eine Bestellung ohne Rezept. Geht das Rezept nicht innerhalb einer Woche nach der Notlieferung bei uns ein, müssen wir Ihnen die Ware privat in Rechnung stellen.
Die ärztliche Verordnung (Rezept) ist die rechtliche Grundlage für die Versorgung mit Hilfsmitteln. Zur Abrechnung mit den Krankenkassen müssen bestimmte Punkte bei der Verordnung Ihrer Hilfsmittel von Ihrem Arzt beachtet werden.

Einige Krankenkassen haben für Produkte Mengenbeschränkungen bzw. erstatten einige Produkte nicht, da diese aus Sicht der jeweiligen Krankenkasse nicht medizinisch notwendig sind.
Geht Ihr Bedarf über die Mengenbeschränkungen hinaus, muss eine medizinische Begründung (vom Arzt oder unserem Außendienstmitarbeiter) für diesen Mehrbedarf vorliegen. Die endgültige Entscheidung, ob Sie die Ware bezahlt bekommen, liegt aber bei Ihrer Krankenkasse.
Ob Ihre Krankenkasse eine Mengenbeschränkung hat, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner von PubliCare.
Folgende Punkte müssen beachtet werden: