Das richtige Rezept
Was ist wichtig
Die ärztliche Verordnung (das Rezept) ist die rechtliche Grundlage für die Versorgung mit Hilfsmitteln. Zur Abrechnung mit den Krankenkassen müssen bestimmte Dinge bei Ihrer Hilfsmittelverordnung beachtet werden. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Rezept nach Erhalt auf folgende Punkte zu kontrollieren, um unnötige Nachfragen zu vermeiden.Bitte beachten Sie, dass Sie als gesetzlich Versicherte/-r der Zuzahlungspflicht für Ihre medizinisch notwendigen Produkte unterliegen. Mehr Informationen zu diesem Thema haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Bitte beachten Sie: Ihr Rezept darf nie älter als 28 Tage alt sein.

Folgende Informationen müssen zwingend auf Ihrem Rezept stehen:
- Die Anzahl der benötigten Hilfsmittel. Im optimalen Fall ist ersichtlich, welche Stückzahl genau verordnet wurde (z.B. 2 x 5 Stück).
- Eine eindeutige Bezeichnung der Produktart.
- Die vom Arzt festgestellte Diagnose.
- Maximal drei Artikel pro Rezept.
- Der Verordnungszeitraum (z.B. ein Monat oder mehr).
- Getrennte Rezepte für Hilfsmittel (z.B. Stoma- oder Inkontinenzprodukte) und Verbandmittel (Wundprodukte), da diese bei unterschiedlichen Stellen der Krankenkassen abgerechnet werden.
- Unterschrift, Datum und Stempel des Arztes, auch bei nachträglichen handschriftlichen Änderungen des Arztes.
Einige Krankenkassen haben für Produkte Mengenbeschränkungen bzw. erstatten einige Produkte nicht, da diese aus Sicht der jeweiligen Krankenkasse medizinisch nicht notwendig sind. Geht Ihr Bedarf über die Mengenbeschränkungen hinaus, muss eine medizinische Begründung von Ihrem Arzt oder Ihrem Berater vorliegen.
Die endgültige Entscheidung bezüglich einer Kostenübernahme liegt aber bei Ihrer Krankenkasse. Bei Fragen zu Ihrer Krankenkasse wenden Sie sich an Ihren persönlichen Berater – er hilft Ihnen gerne weiter.
Hilfsmittelpauschale:
So geht die Versorgung noch einfacher
In einigen Versorgungsbereichen wie der Stomaversorgung gibt es die Option einer Hilfsmittelpauschale. Die Hilfsmittelpauschale für Stomaträger und für die ableitende Kontinenzversorgung vereinfacht Ihre Versorgung mit Produkten des medizinischen Bedarfs – und das ebenso für Sie wie für uns als Ihren Dienstleister.Eine Hilfsmittelpauschale gilt für Sie, wenn zwischen Ihrer Krankenkasse und PubliCare eine sogenannte Fallpauschale vereinbart worden ist. Diese Pauschale stellt die Qualität Ihrer Versorgung mit Hilfsmitteln dauerhaft sicher, und Sie müssen sich nicht immer wieder ein neues Rezept von Ihrem Arzt besorgen.
Für Stomaträger
Hilfsmittelpauschalen werden bei einer Erstversorgung in der Regel für einen Zeitraum von einem oder drei Monaten genehmigt, bei temporären Anlagen in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten und bei permanenten Anlagen in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten.Für ableitende Kontinenzversorgung
Hilfsmittelpauschalen werden bei einer Erstversorgung in der Regel für einen Zeitraum von einem oder drei Monaten genehmigt, im weiteren Verlauf für sechs Monate.In dieser Zeit erhalten Sie nach Absprache mit uns die von Ihnen benötigten Hilfsmittel automatisch – immer für einen bestimmten Versorgungszeitraum von z.B. drei Monaten –, ohne dass Sie jedes Mal ein Rezept vorlegen oder Ihre Bestellung erneuern müssen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Rezept sparen
Sie benötigen nicht für jede Lieferung ein neues Rezept.
Sie benötigen nicht für jede Lieferung ein neues Rezept.
Automatische Terminlieferung
Ihre Hilfsmittellieferung wird an einem von Ihnen festgelegten Termin automatisch zugesandt.
Ihre Hilfsmittellieferung wird an einem von Ihnen festgelegten Termin automatisch zugesandt.
Telefonische Änderungen
Bei abweichendem Bedarf an Hilfsmitteln (z.B. für längere Reisen) können Sie die Bestellmenge ohne Probleme telefonisch ändern.
Bei abweichendem Bedarf an Hilfsmitteln (z.B. für längere Reisen) können Sie die Bestellmenge ohne Probleme telefonisch ändern.